Übersetzungen

Wenn Sie eine Übersetzung für ein Amt oder eine Behörde benötigen, ist es in der Regel erforderlich, diese durch einen hierzu ermächtigten/beeidgten Übersetzer anfertigen zu lassen. Da ich durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf ermächtigt und in Bayern als Übersetzerin öffentlich bestellt und beeidigt bin, darf ich solche Übersetzungen übernehmen. Meine Übersetzungen von Zeugnissen, Urkunden etc. werden von den Behörden anerkannt.